Spielgerätekontrolle
Klettern, schaukeln, rutschen - auf dem Spielplatz tobt jedes Kind gern nach Herzenslust. Dabei darf die Sicherheit bei Spiel und Spaß allerdings nicht zu kurz kommen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jeder Betreiber oder Inhaber eines Spielplatzes für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. An die Aufstellung von Spielgeräten sowie deren Kontrolle, Wartung und Pflege werden hohe Anforderungen gestellt. Überprüfungen der Spielgeräte sind daher in angemessenen Zeiträumen entsprechend durchzuführen.